Bei der pronovus GmbH stehen Sie im Mittelpunkt

Die pronovus GmbH berät Sie professionell bei der individuellen Absicherung Ihres Unternehmens, sowie Ihrer persönlichen Lebensphase. Als inhabergeführtes Unternehmen bieten wir unseren Kunden seit dem Jahr 2008 umfangreiche Beratung und auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Versicherungsprodukte in den Bereichen der betrieblichen und privaten Krankenversicherung an.

Wir analysieren Ihre Risiken und vergleichen die bestehenden Versicherungsverträge mit Ihrem tatsächlichen Bedarf, um riskante Versicherungslücken, ebenso wie unnötige Überversicherungen zu vermeiden.Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen (u.a. durch die Initiative „gut beraten“) garantieren wir und unser Team, Ihnen höchste Seriosität und Kompetenz.

Wir freuen uns auf Sie!

Die passende Kranken­versicherung für jede Personen- und Berufsgruppe

Wir arbeiten mit einer Vielzahl von deutschen und internationalen Versicherungsgesellschaften intensiv zusammen. Damit können wir Ihnen unter anderem Versicherungsprodukte mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis zur Verfügung stellen. Zu Ihrer Entscheidung stellen wir Ihnen ein transparentes und umfassendes Versicherungskonzept zusammen.

Versicherungsleistungen

Sie suchen auch jemanden, der all Ihre Fragen kompetent, objektiv und individuell beantworten kann, jemanden, dem Sie vertrauen können. Daher bieten wir Ihnen als Makler aus dem Rhein-Neckar-Kreis regional, aber auch überregional, in verschiedenen Bereichen folgende Leistungen an:

Welche Gründe sprechen für eine private Krankenversicherung?

Leistungsstärke

Op­ti­ma­le me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung, ärzt­li­che The­ra­pie­frei­heit, her­aus­ra­gen­der Ser­vice und eine hohe Zu­frie­den­heit.

Wahlfreiheit

Freie Arzt- und Kran­ken­haus­wahl sowie Be­hand­lungs- und The­ra­pie­frei­heit.

Verlässlichkeit

Le­bens­lang ga­ran­tier­te Leis­tun­gen,  Teil­ha­be am me­di­zi­ni­schen Fort­schritt und wenig Be­schwer­den

Transparenz

Um­fas­sen­de Auf­klä­rung der Kun­den, ab­so­lu­te Kos­ten­trans­pa­renz sowie leis­tungs­ge­rech­te
Bei­trä­ge.

Angebotsvielfalt

Ver­trags­frei­heit, Leis­tungs- und Preis­wett­be­werb und eine bunt ge­misch­te Ver­si­cher­ten­struk­tur.

Eigenverantwortung

In­di­vi­du­el­ler Ver­si­che­rungs­um­fang, Kos­ten­be­wusst­sein, Al­ters­vor­sor­ge und Un­ab­hän­gig­keit von Staats­zu­schüs­sen.

Nachhaltigkeit

Die PKV steht für eine de­mo­gra­fie­fes­te Fi­nan­zie­rung dank Ka­pi­tal­de­ckung, Frei­heit von
Sub­ven­tio­nen sowie so­li­de Fi­nan­zen.

Vitalität

Die PKV steht für Wachs­tum, Be­schäf­ti­gung In­no­va­ti­ons­kraft, eine si­che­re Fi­nan­zie­rung.

Solidarität

Die PKV steht für So­li­da­ri­tät im Krank­heits­fall sowie Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit.

Die betriebliche Krankenversicherung

Sie setzen in Ihrem Unternehmen auf Qualität und legen Wert auf engagierte und motivierte Mitarbeiter?

Eine Möglichkeit, dieses Angebot an Ihre Mitarbeiter abzurunden, ist eine Ergänzungsversicherung als Anerkennung und als verantwortungsvolle Fürsorge von Unternehmensseite: Die betriebliche Krankenversicherung

FAQ
Wir bieten Ihnen erste Antworten auf die häufigsten Fragen

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Das gilt für 

  • Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
  • Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro)
  • Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.
  • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Sobald Sie versicherungsfrei sind, können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Das ist für 

  • Selbstständige der Zeitpunkt, ab dem sie (überwiegend) selbstständig tätig sind,
  • Beamte der Zeitpunkt, ab dem sie Beihilfe erhalten,
  • Personen ohne Einkommen der Zeitpunkt, ab dem das Einkommen wegfällt,
  • Studenten der Beginn ihres Studiums. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Student gilt rückwirkend.
  • Für Arbeitnehmer richtet sich der Zeitpunkt nach unterschiedlichen Faktoren. Diese beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Die folgenden Personengruppen haben keinen Zugang zur GKV und müssen sich deshalb privat versichern:

  • Zuletzt privat Versicherte, die trotz der Pflicht zur Versicherung derzeit keinen Versicherungsschutz haben.
  • Personen, die in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, sofern ihr Beruf sie üblicherweise versicherungsfrei macht. Das gilt beispielsweise für Selbstständige, aber auch für Beamte, die den Anteil der Kosten noch nicht abgesichert haben, den die Beihilfe offenlässt.
  • Für Deutsche, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland hatten und bei der Rückkehr nach Deutschland weder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der GKV werden noch als Familienmitglied in die GKV kommen, gilt Folgendes: Waren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert, müssen Sie auch nach Ihrer Rückkehr in die GKV. Das gilt auch dann, wenn Sie aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich versicherungsfrei sind und in die PKV wechseln könnten. Waren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt privat versichert, müssen Sie auch nach Ihrer Rückkehr in die PKV.
    Bestand vor dem Auslandsaufenthalt keine Krankenversicherung in Deutschland, entscheidet die Art der Erwerbstätigkeit. So müssen sich z.B. Selbstständige privat versichern.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich für beide Seiten freiwillig. Wenn Ihnen das Angebot der Versicherung nach Antragsstellung nicht gefällt, müssen Sie es selbstverständlich nicht annehmen. Umgekehrt darf auch das Versicherungsunternehmen Ihren Antrag ablehnen.

Sie können Ihre private Krankenversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres oder eines Versicherungsjahres kündigen (je nach Vertragsgestaltung). Die genauen Details können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Wurde zu Versicherungsbeginn eine Mindestvertragsdauer vereinbart, können Sie allerdings nicht vor deren Ablauf kündigen.

Wird der Beitrag während der Laufzeit von Seiten der Versicherung erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen: Dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.

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